Nachdem es in den letzten Jahren vermehrt zu Wasserschäden kam, soll der heutige Beitrag darüber aufklären, ob Monteur oder Verkäufer haftbar gemacht werden können, wenn im eigenen Haushalt ein Ausfall der Waschmaschine zu beklagen ist. Neben den Kosten für eine Waschmaschinenreparatur (Reparaturservice oder Reparaturdienst) müssen frustrierte Kunden zumeist auch die entstandenen Sachschäden bezahlen. Nicht selten zu Unrecht.
Wird die Installation der Waschmaschine vom Kundendienst, einem Reparaturdienst oder einer Fachwerkstatt vorgenommen, handelt es sich um eine Verfehlung des jeweiligen Dienstleisters. Je nach Art und Ausmaß des Schadens können verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden. Bevor Sie jedoch überstürzt handeln, empfiehlt sich eine genaue Fehlerdiagnose sowie die Beauftragung eines Anwalts.
Information statt Desinformation – Fachgerechte Aufstellung vom Dienstleister

Wer haftet im Fall einer defekten Waschmaschine?
Wer feststellt, dass seine Waschmaschine defekt ist, sollte Reparaturarbeiten ausschließlich von geprüften Handwerken vornehmen lassen. Vor der korrekten Inbetriebnahme verhält es sich ähnlich. Ermöglichen Sie nur den Mitarbeitern einer geprüften Fachwerkstatt die Aufstellung Ihrer Haushaltsgeräte (Geschirrspüler, Kühlschränke, Trockner), damit bei einem Schaden der meist inbegriffene Käuferschutz greift und verzichten Sie, zur Vorbeugung von Defekten, auf die selbstständige Aufstellung.
Sollten trotz professioneller Betreuung Fehler auftreten, ist der Hersteller/Verkäufer dazu verpflichtet, die Waschmaschine zu reparieren. Oftmals ist eine solche Reparatur jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, die beim Kauf meist nur nebenbei erwähnt werden. Haben Sie den Schaden selbst verursacht (Fremdeinwirkung), liegt es in der Regel bei Ihnen einen kostengünstigen Reparaturdienst mit den anfallenden Reparaturen zu beauftragen.
Wichtige Hinweise – Verlassen Sie während des Waschgangs niemals die Wohnung
Tritt trotz korrekter Installation ein Schaden auf, treten bestimmte rechtliche Regelungen in Kraft. Resultiert ein Wasserschaden aus der Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, müssen die entstehenden Kosten von Ihnen selbst beglichen werden. Während des Waschgangs sollte die Wohnung daher niemals verlassen werden.
Anders als vielleicht angenommen, führt ein eigenmächtig vorgenommener Anschluss der Waschmaschine nicht automatisch zu einer Haftbarmachung. Wurden alle Anschlüsse fachgerecht vorgenommen, wird der Schaden in vielen Fällen von der Hausratversicherung übernommen.
Wer behebt Waschmaschinen-Schäden?
Ist die Garantie für Ihre Waschmaschine erloschen und das Gerät nicht älter als 5 Jahre, kann es sich durchaus lohnen, die Waschmaschine von einem Reparaturdienst reparieren zu lassen. Für eine Waschmaschine-Reparatur-Berlin empfehlen wir Ihnen ausschließlich verifizierte Dienstleister mit vorzeigbaren Zertifikaten. Unvorhersehbaren Nebenkosten wird im Normalfall mit einem Kostenvoranschlag vorgebeugt. Akzeptable Nebenkosten (z.B. Anfahrtskosten) bewegen sich meist im Bereich zwischen 5 und 10 €.
Auch eine preiswerte Reparatur kann das Leben Ihrer Waschmaschine (z.B. von Miele, Bauknecht, AEG) verlängern. Um sich im Falle eines defekten Bauteils dennoch absichern zu können, sollten Sie stets nach einer Reparaturgarantie fragen. Diese werden von jedem seriösen Waschmaschinen-Reparaturdienst angeboten und zählen, wie der Kostenvoranschlag, zum Standard-Angebot.
